Dr. Jamnig – Praktischer Arzt in Innsbruck
Patientenverfügung

Willenserklärung zur Ablehnung medizinischer Behandlung

Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt. Die Patientenverfügung wird dann wirksam, wenn der Patient zum Zeitpunkt der Behandlung nicht (mehr) entscheidungsfähig ist.

Die Patientenverfügung darf nicht von einem Stellvertreter errichtet werden und kann vom Errichter jederzeit formlos widerrufen werden.

VerbindlichKEIt DER Patientenverfügung

Die verbindliche Patientenverfügung wird auf Grund sehr strenger Kriterien erstellt. Verbindlich bedeutet, dass sich der behandelnde Arzt an die Verfügung halten muss, außer es liegt ein vom Gesetz definierter Grund vor der die Wirksamkeit der Patientenverfügung ausschließt.

Voraussetzung für die Erstellung einer verbindlichen Patientenverfügung ist, dass die abgelehnte Maßnahme ganz konkret beschrieben wird, und dass der Patient auf Grund eigener Erfahrung die Folgen der Patientenverfügung zutreffend einschätzen kann. Sie muss schriftlich nach Aufklärung durch einen Arzt unter Angabe des Datums vor einem Anwalt, einem Notar, einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretung oder einem rechtskundigen Mitarbeiter des Erwachsenenschutzvereins errichtet werden. 

Die verbindliche Patientenverfügung gilt für 8 Jahre. Sie kann durch eine entsprechende ärztliche Aufklärung erneuert werden, wodurch die Frist von 8 Jahren oder eine vom Patient kürzer bestimmte Frist neu zu laufen beginnt.

Vor allem Patienten, die an einer unheilbaren Krankheit leiden, machen sich häufig Gedanken über den weiteren Krankheitsverlauf und möchten eine Patientenverfügung errichten.

Aufklärungsgespräch durch einen Arzt

Als Ärztin für Allgemeinmedizin führe ich das Aufklärungsgespräch für die Patientenverfügung nach Terminvereinbarung mit Ihnen durch.

Für Ihre Gesundheit

Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch für einen gemeinsamen Termin in meiner Ordination.